Die Verben ap/pelA/re, nominA/re sowie vocA/re besitzen den Doppelten Akkusativ und bedeuten "`jemanden bezeichnen"'. Die Verben putA/re, duc/ere und ex/istimA/re werden auch oft mit zwei Akkusativ-Objekten genutzt. Sie bedeuten "`jemanden halten für"'.
Ein Nominativ zusammen mit einem Dativobjekt und esse wird mit "`gehören"' übersetzt. Wenn ein Nominativ zwei Dativobjekte bei sich führt, spricht man vom Doppeldativ. Er wird mir "`gereichen zu"' übersetzt.
Der Genitivus Subjectivus und der Genitivus Objectivus unterscheiden sich nicht in der Form - nur duch den Zusammenhang kann man die richtige Übersetzung finden. Der Genitivus Qualitatis kann man oft mit "`von + Adjektiv"' übersetzen (von großer Beredsamkeit, von kleiner Größe, etc.). Beim Genitivus Partitivus (Genitiv des geteilten Ganzen) wird die "`ganze"' Menge in den Genitiv gesetzt (zum Beispiel nemo nostrorum niemand von uns). Beim Genitivus Criminis (Genitiv der Gerichtssprache) wird die begangene (Un-)Tat oder das Strafmaß in den Genitiv gesetzt (zum Beispiel accusare aliquem sceleris jemanden wegen eines Verbechens anklagen).
Für weitere Beispiele siehe [4].