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Der Abschluss von Verträgen ist grundsätzlich keine an keine Bedingungen
verknüpft. Man spricht von Privatautonomie (Vertragsfreiheit)
Verträge können
- mit wem man will,
- wann man will und
- worüber man will
eingegangen werden.
Aber: Es besteht keine uneingeschränkte Vertragsfreiheit, da
- gesetzliche Verbote und
- gute Sitten (sittenwidrige Rechtsgeschäfte)
bestehen.
Grundsätzlich besteht Fromfreiheit, aber:
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2003-03-30