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Vorraussetzungen:
- Kaufvertrag (Beweis: Kassenzettel)
- Entweder Sachmangel (erheblicher Fehler, vereinbarte Beschaffenheit
oder Tauglichkeit für den üblichen Gebrauch fehlt) oder
- Rechtsmangel (Dritte können Rechte geltend machen)
- Der Fehler muss bei der Übergabe bereits vorhanden sein
- Der Käufer darf Mangel nicht kennen
- Verjährungsvorschriften: grundsätzlich Jahre
Die Rechtsfolgen:
Hier: Verbrauchsgüterkauf ((End-)Verbraucher kauft vom Unternehmer eine
bewegliche Sache)
- Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
mangelfreien Sache, Käufer hat Wahlmöglichkeit!)
- Rücktritt vom Vertrag oder
- Minderung des Kaufpreises
- Schadensersatz
- Beweislastumkehr (innerhalb von Monaten seit Gefahrübergang
Sachmangel: Annahme, dass der mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden
war)
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2003-03-30