0.0.1 ↑ Herrschaftsprinzipien in Demokratie und Führerstaat
Demokratie | Führerstaat |
---|---|
Willensbildung von unten nach oben | Befehlsstruktur von oben nach unten |
Meinungskonkurrenz und Mehrheitsentscheid | Unterordnung unter charismatischer Führerpersönlichkeit |
Annuität der Herrschaft | Unbegrenztheit der Herrschaft |
Herrschaftskontrolle durch Parlament | Bestätigung der Führerentscheidungen |
0.0.1.1 ↑ Merkmale der NS-Herrschaftsordnung (Führerstaat)
Der Führer ist alleiniger Träger der Hoheitsgewalt.
Jede Gewalt in Staat, Partei und Gesellschaft ist vom Führer abgeleitete Gewalt.
Der Führer ist der Vollstrecker des völkischen Gemeinwillens; er repräsentiert den Weillen der Volksgemeinschaft schlechthin.
Die Führergewalt ist umfassend und total, sie umschließt alle drei Gewalten (Leg., Exe., Jud.).
Die Führergewalt erfasst alle Volksgenossen, die sich ihr bedingungslos fügen müssen.
Die Führergewalt kennt weder Beschränkungen durch Kontrollen, noch die Respektierung von Schutzbereichen und Rechten des Individuums; "Parteilichkeit" des Rechts
0.0.1.2 ↑ Kennzeichen der rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung
Alle Staatsgewalt geht allein vom Volk aus (Grundsatz: Volkssouveränität).
Es gelten daher: parlamentarisches Prinzip, Repräsentationsprinzip, innerparteiliche Demokratie
Repräsentativprinzip und parlamentarisches Prinzip
Prinzip der Gewaltenteilung und der wechselseitigen Gewaltenkontrolle
Sicherung einer unantastbaren, staatsfreien Sphäre durch Grundrechte; Recht auf Widerstand
Machtkontrolle durch Gewaltenteilung und eine unabhängige richterliche Gewalt; Einschränkung der staatlichen Gewalt durch Sicherung der Menschenrechte und des Rechtsschutzes; unparteiisches Recht im Dienste der Gerechtigkeit für den einzelnen Menschen (Schutz des Individuums vor dem Staat)